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1. Leistungen

Autoglasdoc erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Steinschlagreparaturen an Fahrzeugscheiben

  • Austausch von Front-, Seiten- und Heckscheiben

  • Frontkamera- und Fahrerassistenzsystem-Kalibrierung (ADAS)

  • Mobiler Autoglas-Service beim Kunden vor Ort

  • Versicherungsabwicklung im Zusammenhang mit Autoglasschäden

  • Reinigung des Fahrzeuginnenraums im Arbeitsbereich nach Abschluss der Arbeiten

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Terminbestätigung oder Auftragsbestätigung.

2. Offerten und Auftragsannahme

Offerten sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Ein Auftrag gilt als angenommen durch:

  • schriftliche Bestätigung

  • elektronische Bestätigung

  • mündliche Zustimmung

  • Terminvereinbarung

  • Beginn der Arbeiten

Zusatzarbeiten, die während der Ausführung notwendig werden (z. B. versteckte Schäden oder zusätzliche Kalibrierungen), können separat verrechnet werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Versicherungsfällen kann die Abrechnung direkt mit der Versicherung erfolgen, sofern eine entsprechende Kostenübernahme vorliegt.

Autoglasdoc behält sich vor, bei bestimmten Leistungen oder Spezialbestellungen eine Vorauszahlung zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren sowie Verzugszinsen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen erhoben werden.

4. Termine und Ausführung

Termine werden individuell vereinbart.

Verzögerungen aufgrund von:

  • Witterungseinflüssen

  • Lieferverzögerungen bei Ersatzteilen oder Scheiben

  • technischen Anforderungen bei Fahrzeugmodellen

  • fehlendem Zugang zum Fahrzeug

  • höherer Gewalt

bleiben vorbehalten.

Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und ausreichend Arbeitsraum vorhanden ist.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Autoglasdoc über bekannte Vorschäden, Umbauten oder Besonderheiten am Fahrzeug zu informieren.

Der Kunde stellt sicher, dass:

  • das Fahrzeug frei zugänglich ist

  • notwendige Fahrzeugschlüssel vorhanden sind

  • elektronische Systeme oder Alarmanlagen entsprechend deaktiviert werden können

Nicht gemeldete Vorschäden können zusätzliche Arbeiten oder Kosten verursachen.

6. Abnahme und Mängel

Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Übergabe des Fahrzeugs.

Der Kunde hat die Arbeiten nach Möglichkeit unmittelbar zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich zu melden.

  • Normale Abnutzung sowie Schäden durch:

  • äussere Einflüsse

  • Steinschläge nach der Reparatur

  • Eingriffe Dritter

  • unsachgemässe Nutzung

sind von der Haftung ausgeschlossen.

7. Haftung und Garantie

Autoglasdoc haftet für Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.

Keine Haftung besteht für:

  • bereits vorhandene Schäden am Fahrzeug

  • Folgeschäden durch bestehende Risse oder Vorschäden

  • Schäden durch Eingriffe Dritter

  • elektronische Fehlfunktionen ausserhalb der durchgeführten Arbeiten

  • Schäden durch extreme Witterung oder äussere Einwirkungen

Es gelten die gesetzlichen Garantiefristen gemäss Schweizer Recht.

8. Datenschutz

Autoglasdoc behandelt alle personenbezogenen Daten vertraulich und gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen der Schweiz.

Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung auf der Website von Autoglasdoc.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz von Autoglasdoc, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

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